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Urteil gegen Ex-Elvetino Chef am 25. Oktober erwartet
By Redaktion Taktlos
(sda) Das Zürcher Bezirksgericht wird am 25. Oktober 2024 das Urteil im Elvetino-Fall wegen Wirtschaftskriminalität eröffnen. Nach der zweitägigen Verhandlung werde die Beratung etwas Zeit in Anspruch nehmen, hielt der vorsitzende Richter am Donnerstagabend fest.
Er habe mit viel Herzblut für die Elvetino AG gearbeitet, erklärte der frühere CEO des Bahngastro-Unternehmens in seinem Schlusswort. Als er 2011 zum Unternehmen gekommen sei, sei es marode gewesen – als er es 2017 habe verlassen müssen, sei es eine gute Firma gewesen.
Der Staatsanwalt sah es anders und warf dem heute 68-Jährigen unter anderem ungetreue Geschäftsbesorgung, Veruntreuung und Betrug vor. Er soll sich grosszügig aus der Firmenkasse bedient haben.
Zudem soll er gemäss Staatsanwalt einen Freund als Berater angeheuert und von diesem 20 Prozent der vereinbarten Tageshonorare als Rückvergütung zurückerhalten haben. Und über die Firma eines weiteren guten Kollegen soll er minderwertige Gastro-Artikel aus China importiert und überteuert an die Elvetino AG verkauft haben.
In seinem Plädoyer verlangte der Staatsanwalt, dass der ehemalige Elvetino-CEO zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten verurteilt wird. Für dessen Freunde – den 78-jährigen Berater und den 68-jährigen Importeur – forderte er wegen Gehilfenschaft bedingte Strafen von 24 und 18 Monaten.
„Kein Schaden entstanden“
Die Beschuldigten pochten bezüglich der Elvetino-Vorwürfe auf Freisprüche. Dem Unternehmen sei gar kein Schaden zugefügt worden, hielt einer der beiden Verteidiger des Ex-CEO fest.
So habe der vom Staatsanwalt kritisierte Einsatz eines externen Beraters der 100-prozentigen Tochter der SBB keine unnötigen Ausgaben verursacht. Dank diesem hätten Einsparungen bei der Warenbewirtschaftung erzielt werden können. Ein Tageshonorar von
2500 Franken sei für einen Berater nicht unüblich.
Er habe auch nicht, wie es die Anklage suggeriere, einfach einem alten Kumpel mit Seefahrervergangenheit einen Auftrag zugehalten, hatte die zweite Verteidigerin sinngemäss festgehalten. Er habe sich vielmehr an eine Person mit der nötigen Fachkompetenz gewandt, die er im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit kennengelernt hatte.
Auch die weiteren Verteidiger wiesen in ihren mehrstündigen Plädoyers darauf hin, dass sich ihre Mandanten nichts hätten zu Schulde kommen lassen. Alle Forderungen des Beraters seien Elvetino-intern wie vorgeschrieben von zwei Personen geprüft und für korrekt befunden worden, hielt ein Anwalt fest. „Die Rechnungen wurden nicht einfach durchgewunken.“
Der andere Anwalt führte aus, dass die Firma des Importeurs dank dessen Expertise einfach günstiger und schneller habe liefern können als andere Unternehmen, die ebenfalls eine Marge auf ihre Produkte legen würden. „Deshalb hat er den Auftrag der Elvetino AG erhalten.“
Geschäfte unter Freunden
Der Staatsanwalt hatte die langen Ausführungen der Verteidiger zu deren Ärger bereits im Voraus am Mittwoch in seinem Plädoyer als „Verneblungstaktik“ kritisiert. Das Ermittlungsergebnis sei aber eindeutig; die Beschuldigten hätten sich dreist aus dem Elvetino-Geschäftsvermögen bedient. Er sprach von Geschäftsleuten alter Schule, die einander Aufträge zugeschanzt, Gewinne untereinander aufgeteilt und ihre Abschlüsse bei einem Glas Wein auf Geschäftsspesen gefeiert hätten.
Von einem „Netzwerk, wie es in der Geschäftswelt üblich“ sei, sprach diesbezüglich der frühere Elvetino-Chef in seinem Schlusswort. Es sei nicht verwerflich, gute Kontakte zu nutzen.
Zuvor hatten die Beschuldigten von ihrem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch gemacht. Einzig zu ihrer Person machten sie Angaben. Demnach sind alle pensioniert und leben mehr recht als schlecht von ihren Renten.
Die drei Beschuldigten hätten „fette Gewinne“ erzielt, hielt der Staatsanwalt hingegen fest. Das Geld sei aber nicht aufgefunden worden, es sei wohl verprasst oder investiert worden. „Kriminalität darf sich nicht lohnen“, hielt er weiter fest und forderte, dass die Beschuldigten dem Staat zwischen 100’000 und 300’000 Franken zurückzahlen müssten.
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