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Früherer Elvetino-Chef verweigert vor Zürcher Gericht Aussage

Sep 4, 2024 | Bahn, Politik | 0 Kommentare

By Redaktion Taktlos

Elvetino

Wirtschaftskriminalität: Der Staatsanwalt will Ex-Elvetino-Chef 44
Monate im Gefängnis sehen

(sda) Die Staatsanwaltschaft hat am Mittwoch vor dem Bezirksgericht
Zürich für den früheren Elvetino-Chef eine unbedingte
Freiheitsstrafe von 44 Monaten verlangt. Zwei seiner
Geschäftsfreunde sollen zu bedingten Strafen von 24 und 18 Monaten
verurteilt werden.

Bei dieser Geschichte reibe man sich die Augen, sagte der
Staatsanwaltschaft in seinem Plädoyer. Es gehe um Geschäftsmänner
alter Schule, die sich gegenseitig Geschäfte und Aufträge
zugeschanzt, die Gewinne untereinander aufgeteilt, und die ihre
Abschlüsse bei einem Glas Wein auf Geschäftsspesen gefeiert hätten

Er warf dem heute 68-Jährigen, der von 2011 bis zu seiner
fristlosen Entlassung im August 2017 das
Bahngastronomie-Unternehmen der SBB leitete, unter anderem
ungetreue Geschäftsbesorgung, Veruntreuung und Betrug vor.

So soll sich der ehemalige Elvetino-Chef grosszügig aus der
Firmenkasse bedient haben. Zudem soll er einen alten, langjährigen
Kollegen als externen Berater mit einem Tagesansatz von 2500
Franken angeheuert haben – und 20 Prozent des Honorars als
Kick-back zurückerhalten haben. Und über die Firma eines weiteren
Kollegen soll er Gastro-Produkte aus China importiert und zu
überteuerten Preisen an die Elvetino AG verkauft zu haben.

Aussagen verweigert

Das Gesamtbild der Untersuchung täusche nicht – das
Ermittlungsergebnis sei eindeutig, hielt der Staatsanwalt fest. Die
drei Beschuldigten hätten sich dreist am Geschäftsvermögen der
Elvetino AG bedient.

Der Elvetino-Boss und seine beiden Freunde – der 78-jährige Berater
und der 68-jährige Importeur – machten am Mittwochvormittag vor dem
Gericht von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Sie verwiesen
auf ihre Angaben im Rahmen der Untersuchung.

Die Verhandlung geht am Mittwochnachmittag und am Donnerstag mit
den Plädoyers der Verteidiger weiter. Wann die Urteile zu erwarten
sind, ist noch nicht bekannt.

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